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In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die zweite öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Totalrevision der Ortsplanung der Gemeinde statt.
Auflageakten Ortsplanung:
30 Tage (vom 30. Mai bis 30. Juni 2025)
Die Auflageakten für die Mitwirkung sind auf der Webseite www.safiental.ch abrufbar. In Papierform liegen sie während den üblichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindekanzlei in Safien Platz sowie im ehemaligen Gemeindehaus Tenna (Windfang), im Saal im Signina (Versam) und im ehemaligen Gemeindehaus Valendas auf.
Mit der Zonenfestlegung der Trockenstandortzonen und den Naturschutzzonen erfolgt auch die genaue Objektabgrenzung der entsprechenden Inventarobjekte des Bundes.
Während der Auflagefrist können beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen eingereicht werden.
Safien Platz, 30.05.2025