Wie kann die Einwohnerschaft in der Gemeinde­politik mitbe­stimmen?

Dazu bieten sich Ihnen in der Gemeinde Safiental verschiedene Möglich­keiten:

Petitionsrecht

Allen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Staatszugehörigkeit, steht das Petitionsrecht zu. Damit können Sie mit einem Wunsch an den Gemeindevorstand gelangen und haben Anrecht auf eine Antwort.

Weitere Mitwirkungsrechte haben die in der Gemeinde Safiental stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner. Es sind dies alle hier wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren und alle hier seit mindestens zwei Jahren wohnhaften Ausländer ab 18 Jahren mit Niederlassungsbewilligung. Ausgenommen sind die Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt wurden.

Wahlrecht

Sie dürfen an der Wahl des Gemeindevorstandes, der Geschäftsprüfungskommission, des Schulrates und der Standortförderungskommission teilnehmen und können selber in ein Gemeindeamt gewählt werden.

Initiativrecht

Zusammen mit mindestens 39 weiteren Stimmberechtigten können Sie unterschriftlich vom Gemeindevorstand eine Abstimmung über einen eingereichten Vorschlag verlangen. Diese hat innert Jahresfrist zu erfolgen.

Auskunftsrecht

Sie können anlässlich einer Gemeindeversammlung vom Vorstand Auskunft über den Stand oder die Erledigung eines Geschäftes verlangen. Diese erhalten Sie in der Regel an der nächsten Gemeindeversammlung.

Motionsrecht

Anlässlich einer Gemeindeversammlung können Sie schriftlich einen Vorschlag zu einer Gemeindeangelegenheit unterbreiten. Wird die Motion an einer nächsten Gemeindeversammlung in der Abstimmung angenommen, hat der Vorstand innert Jahresfrist einen dazu ausgearbeiteten Entwurf zur Abstimmung vorzulegen.

Referendumsrecht

40 Stimmberechtigte können verlangen, dass über einen Gemeindeversammlungsentscheid an der Urne abgestimmt werden muss.

Hinweis: Alle diese Rechte und auch gewisse Einschränkungen (z.B. Fristen) sind in der Gemeindeverfassung detailliert aufgeführt.

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