Arbeitsamt

Wenn Sie Ihre Stelle verloren haben, dann haben Sie in der Schweiz Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Dies gilt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:


Ausserdem gilt Folgendes:

  • Sie müssen bereit sein, eine Arbeit anzunehmen, die ihrem beruflichen Profil entspricht, und Sie müssen sofort verfügbar sein.
  • Sie müssen bereits während der Kündigungsfrist auf Stellensuche gehen.
  • Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, müssen Sie mit der Arbeitssuche drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses anfangen


Bewahren Sie die Nachweise für die Stellensuche (Bewerbungsschreiben, Absagebriefe usw.) sorgfältig auf. Sie müssen sie dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum vorweisen.

Melden Sie sich arbeitslos, möglichst frühzeitig, aber spätestens am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosengeld erhalten wollen. Sie müssen sich persönlich anmelden - sei es über den eService «Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (RAV)» oder indem Sie beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Ilanz vorbeigehen.


Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Versicherungsausweis AHV/IV oder Krankenversicherungskarte
  • Identitätskarte oder Pass
  • Nachweis der bereits unternommenen Arbeitsbemühungen (Bewerbungen, Antworten, …)
  • Weitere Informationen, welche das RAV verlangt hat.
  • Das Formular PD U2; wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines EU- oder EFTA-Staates sind, bereits Leistungen der Arbeitslosenversicherung aus einem EU- oder EFTA-Staat beziehen und in der Schweiz eine Stelle suchen.


Wichtig: Beginnen Sie schon heute mit der Arbeitssuche und notieren Sie alle Ihre Arbeitsbemühungen.


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