Bewilligungen

Die Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes ist bewilligungspflichtig. Auch wer gegen Entgelt an privaten oder öffentlichen Anlässen Speisen oder Getränke abgibt, benötigt dazu die Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft. Für die Abgabe oder den Verkauf von gebrannten Wassern ist zudem eine Bewilligung des Kantons einzuholen.

Die Erteilung der Bewilligungen ist mit Bedingungen und Auflagen verbunden. Geregelt sind diese im Kantonalen Gastwirtschaftsgesetz und im Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Safiental.

Wir bitten Sie, das Gesuchsformular rechtzeitig (mindestens ein Monat für Gastwirt- schaftsbewilligungen, zwei Wochen für Gelegenheitswirtschaftsbewilligungen) einzureichen.

Das Gesuch für die Bewilligung zum Ausschank von bzw. für den Kleinhandel mit gebrannten Wasser ist dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Sektion Gebrannte Wasser, Ringstrasse 10, 7001 Chur zuzustellen.

Hinweis: Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet, behandelt, lagert, transportiert, abgibt, einführt oder ausführt, hat seine Tätigkeit mit diesem Formular zu melden

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