Bewilligungen

Die Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes ist bewilligungspflichtig. Auch wer gegen Entgelt an privaten oder öffentlichen Anlässen Speisen oder Getränke abgibt, benötigt dazu die Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft.

Für die Abgabe oder den Verkauf von gebrannten Wassern ist zudem eine Bewilligung des Kantons einzuholen.

Ablauf Festwirtschaftsbewilligung (Anlass oder Messe)

  1. Einreichen des Festwirtschaftsgesuch an gemeinde@safiental.ch
    Link zu Formular

  2. Sollten gebrannte Wasser verkauft werden, dann gleichzeitig die kantonale Genehmigung für den Ausschank von bzw. Kleinhandel mit gebrannten Wassern anlässlich einer Festwirtschaft, Messe/Ausstellung einreichen.
    Link zu Formular
  3. Anschliessend wird der Gemeindevorstand das Gesuch beantworten. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden übermittelt die Bewilligung direkt dem Gesuchstellenden.


Ablauf Gastwirtschaftliche Tätigkeit (Restaurant, B&B usw.)

Gemeinde

  1. Einreichen des Gastwirtschaftsgesuch an gemeinde@safiental.ch
    Link zu Formular

  2. Beim Formular der Gemeinde ist ein Strafregisterauszug beizulegen​​​.
    Link für Bestellung.

Kanton

  1. Sollten gebrannte Wasser verkauft werden, dann gleichzeitig die kantonale Genehmigung für den Ausschank von bzw. Kleinhandel mit gebrannten Wassern anlässlich einer Festwirtschaft, Messe/Ausstellung einreichen.
    Link zum Formular
  2. Das Meldeformular für Lebensmittelbetriebe ist einzureichen.
    Link zum Formular
  3. Es ist ein Gesuch für eine einwandfreie Führung an das ALT zu stellen.
    Link zum Formular

Alle beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit eingereichte Formular bitte als Kopie beim Formular der Gemeinde beilegen.


Im Generellen

Die Erteilung der Bewilligungen ist mit Bedingungen und Auflagen verbunden. Geregelt sind diese im Kantonalen Gastwirtschaftsgesetz und im Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Safiental. Wir bitten Sie, das Gesuchsformular rechtzeitig (mindestens ein Monat für Gastwirtschaftsbewilligungen, zwei Wochen für Gelegenheitswirtschaftsbewilligungen) einzureichen.

Hinweis: Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet, behandelt, lagert, transportiert, abgibt, einführt oder ausführt, hat seine Tätigkeit mit diesem Formular zu melden

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