Bei der Urnenabstimmung wählen die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen
die folgenden Personen:
- Gemeindepräsident:in
- Mitglieder des Gemeindevorstands
- Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
- Mitglieder des Schulrates
- Mitglieder der Kommission Standortförderung
Der Urnenabstimmung vorbehalten sind ausserdem:
- Änderungen der Gemeindeverfassung
- die Bewilligung von Ausgaben und Beschlüssen der Gemeindeversammlung, gegen die das Referendum ergriffen worden ist.
- diejenigen Geschäfte, die gemäss Bundesrecht oder kantonalem Recht der Volksabstimmung zu unterbreiten sind.
Die Stimmberechtigten erhalten spätestens 10 Tage vor dem Abstimmungstag die Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen. Die Abstimmung kann an den in den Unterlagen bekannt gegebenen Terminen in Safien Platz, Tenna, Valendas und Versam oder brieflich erfolgen. Die Abstimmungszeiten und -modalitäten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.
Die Resultate werden jeweils auf dieser Homepage, in der SafientalApp sowie auf den üblichen Publikationsmitteln bekanntgegeben.