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Urnengemeinde

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.gr.ch und des Bundes unter www.admin.ch.

Urne Öffnungszeiten
Urne beim Gemeindehaus:
Am Abstimmungssonntag von 09:30 - 10:00 Uhr

Vorzeitige Stimmabgabe
Am Freitag vor der Abstimmung von 09:00 – 11:30 Uhr
(in verschlossenem Umschlag am Schalter der Gemeindekanzlei)

Urnenstandort
Urne auf der Gemeindekanzlei: Talstrasse 6, 7107 Safien Platz

Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, welche bei einer schweizerischen Vertretung im Ausland immatrikuliert und im Stimmregister der Gemeinde Safiental eingetragen sind, können auf kommunaler Ebene demnach nicht abstimmen.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.


Brieflich abstimmen: Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert «Stimm-/Wahlzettel» und kleben dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürozeiten auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Samstag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist nur ungültig, wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • der Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist


Elektronische Stimmabgabe (E-Voting)

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Safiental können seit November 2023 elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich: www.gr.ch/e-voting/anmelden

Angemeldete Stimmberechtigte erhalten einen Stimmrechtsausweis mit allen notwendigen Angaben für die elektronische Stimmabgabe per Post. Stimm- und Wahlzettel werden dafür nicht benötigt, die Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen werden elektronisch bereitgestellt.

Weitere Informationen und wichtige Sicherheitshinweise zu E-Voting finden Sie unter www.gr.ch/e-voting oder auf der Informationsplattform der Kantone: evoting-info.ch

Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da: Marco Zinsli, Tel. 081 647 12 70, gemeinde@safiental.ch


Bei der Urnenabstimmung wählen die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen
die folgenden Personen:

  • Gemeindepräsident:in
  • Mitglieder des Gemeindevorstands
  • Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
  • Mitglieder des Schulrates
  • Mitglieder der Kommission Standortförderung

Der Urnenabstimmung vorbehalten sind ausserdem:

  • Änderungen der Gemeindeverfassung
  • die Bewilligung von Ausgaben und Beschlüssen der Gemeindeversammlung, gegen die das Referendum ergriffen worden ist.
  • diejenigen Geschäfte, die gemäss Bundesrecht oder kantonalem Recht der Volksabstimmung zu unterbreiten sind.
Die Stimmberechtigten erhalten spätestens 10 Tage vor dem Abstimmungstag die Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen. Die Abstimmung kann an den in den Unterlagen bekannt gegebenen Terminen in Safien Platz oder brieflich erfolgen. Die Abstimmungszeiten und -modalitäten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.

Die Resultate werden jeweils auf dieser Homepage, in der SafientalApp sowie auf den üblichen Publikationsmitteln bekanntgegeben.