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Bei der Urnenabstimmung wählen die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen
die folgenden Personen:

  • Gemeindepräsident:in
  • Mitglieder des Gemeindevorstands
  • Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
  • Mitglieder des Schulrates
  • Mitglieder der Kommission Standortförderung

Der Urnenabstimmung vorbehalten sind ausserdem:

  • Änderungen der Gemeindeverfassung
  • die Bewilligung von Ausgaben und Beschlüssen der Gemeindeversammlung, gegen die das Referendum ergriffen worden ist.
  • diejenigen Geschäfte, die gemäss Bundesrecht oder kantonalem Recht der Volksabstimmung zu unterbreiten sind.
Die Stimmberechtigten erhalten spätestens 10 Tage vor dem Abstimmungstag die Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen. Die Abstimmung kann an den in den Unterlagen bekannt gegebenen Terminen in Safien Platz, Tenna, Valendas und Versam oder brieflich erfolgen. Die Abstimmungszeiten und -modalitäten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.

Die Resultate werden jeweils auf dieser Homepage, in der SafientalApp sowie auf den üblichen Publikationsmitteln bekanntgegeben.