Standortförderung

Mit dem Standortförderungsgesetz schuf die Gemeinde Safiental ein Mittel für den Ausgleich der Standortnachteile sowie die Förderung der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde.

Mit der Unterstützung von Projekten sollen Personen motiviert werden, in der Gemeinde zu verbleiben beziehungsweise in der Gemeinde Wohnsitz zu nehmen. Jährlich werden jeweils 15 % der Wasserzinsen, der Beteiligungsenergie, der Kapitalerträge aus der Beteiligung am Aktienkapital der Kraftwerke sowie der Erträge aus dem Kiesabbau in die Spezialfinanzierung Standortförderung eingelegt.

Mittels unten aufgeführtem Formular können sie ein Fördergesuch stellen. Wir bitten mit der Eingabe folgende Unterlagen mitzuliefern. Andernfalls müssen wir das Gesuch zurückstellen und die vollständigen Unterlagen einfordern.

  • Jahresrechnung
  • Tätigkeitsbericht
  • Statuten
  • Projektbeschrieb
  • Businessplan
  • Technischer Bericht
  • Kostenvoranschlag
  • Abrechnung
  • Entscheide angefragter Finanzpartner

Sollten einige Beilagen nicht vorhanden sein, bitten wir um Begründung weshalb. Bitte achten Sie darauf, dass das Gesuchsformular unterschrieben und mit allen Kontaktangaben und Bankangaben vollständig ist.

Ein bereits umgesetztes oder in Bearbeitung stehendes Projekt wird nicht unterstützt.

Jedes Gesuch wird im Amtsblatt innerhalb der Zeitung Ruinaulta ausgeschrieben. Vorbehalte aus der Bevölkerung können innert 30 Tagen schriftlich der Kommission mitgeteilt werden.


Fixe Eingabetermine für Anträge im Jahr 2024

Bis zu diesem Datum können Gesuche eintreffen und werden im darauffolgenden Monat behandelt. Sie erhalten mittels schriftlicher Korrespondenz Antwort über den Beschluss.

  • 31. März 2024
  • 31. Juli 2024
  • 31. Oktober 2024

Zur Standortförderungskommission

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