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Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren
Planvorlage der Rhätischen Bahn (RhB):
Ausbau Bahnhof Versam-Safien
Gesuchstellerin:
Rhätische Bahn AG, Bahnhofstrasse 25, 7001 Chur
Gemeinde:
Safiental
Gegenstand:
Ausbau Bahnhof Versam-Safien
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 22. August 2025 bis 22. September 2025 an folgenden Stellen eingesehen werden:
Besonderes:
Das Bauvorhaben beinhaltet Rodungen.
Einsprachen:
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben.
Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim
Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).
Enteignung:
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG).
Amt für Energie und Verkehr Graubünden Abteilung öffentlicher Verkehr