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Der Gemeindevorstand hat aufgrund der Anzahl eingegangener Einsprachen sowie verschiedener Rückmeldungen und fehlender Klarheit der gesetzlichen Grundlagen entschieden, vorläufig an der bis-herigen Adressierung festzuhalten. Die kürzlich erlassenen neuen Adressverfügungen werden widerru-fen. Das Projekt wurde im Wesentlichen aufgrund des Ultimatums des Amts für Landwirtschaft (ALG) und der damaligen Androhung weiterer Schritte in Richtung automatisierter Adressierung in die Umset-zung gedrängt. Inhaltlich stand die vorgeschlagene Lösung aus Sicht der Gemeinde von Anfang an im Widerspruch zu den örtlichen Gegebenheiten und den Zielsetzungen der Gemeinde.
Das Projekt Angleich GWR - AV liegt seit vielen Jahren pendent. Im Zuge der Vorbereitung der Umset-zung wurden Unschärfen erkannt. Zudem hat sich gezeigt, dass die bisherige Kompromisslösung nicht in allen Punkten den Grundsätzen der gesetzlichen Grundlagen entspricht. Damit bestand das Risiko, dass in naher Zukunft erneut eine Umadressierung erforderlich würde. Der Gemeindevorstand ist über-zeugt, mit dem Widerruf und der Beibehaltung der bisherigen Adressierung eine für die grosse Mehrheit der Betroffenen gute Lösung getroffen zu haben.
Information an Betroffene
Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten eine schriftliche Mitteilung. Pro betroffene Person erfolgt nur ein Schreiben - dieses gilt für sämtliche zugestellten Adressverfügungen.
Was sind die möglichen Konsequenzen?
Das Amt für Landwirtschaft (ALG) wurde über den Entscheid informiert und bedauert diesen. Es zieht in Betracht, im Rahmen der amtlichen Vermessung Adressen ausserhalb des Siedlungsgebiets (also nur ohne postalische Zustellung) anzupassen. Ob und in welchem Umfang das ALG entsprechende Anpas-sungen umsetzt, ist derzeit offen.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Safiental dankt Ihnen für das Verständnis und bedauert die ent-standenen Aufwände und Unannehmlichkeiten.
Gemeinde Safiental
Safien Platz, 05.02.2026