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01.04.2026

Vogelgrippe – Aufhebung der Schutzmassnahmen per 1. April 2026

Die Massnahmen zur Prävention der Aviären Influenza werden per 1. April 2026 aufgehoben.

Nach der angespannten Lage im Winterhalbjahr und gestützt auf die aktuelle Risikobeurteilung hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Absprache mit den Kantonen entschieden, das gesamte Gebiet der Schweiz nicht mehr als Beobachtungsgebiet zu führen.

Die entsprechenden Einschränkungen für die Haltung von Hausgeflügel sowie von Schwimm- und Laufvögeln sind damit aufgehoben.

Unabhängig von der Aufhebung der Massnahmen gilt weiterhin:
•    Tierhaltende und Tierärzteschaft sind angehalten, auf Krankheitsanzeichen zu achten
•    Verdachtsfälle sind unverzüglich zu melden
•    Allgemeine Biosicherheitsmassnahmen bleiben empfohlen

Wir überlassen es Ihnen, diese Information bei Bedarf in geeigneter Form an die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter weiterzuleiten.

Die bei uns im System registrierten Geflügelhalter wurden heute per SMS über die Aufhebung der Schutzmassnahmen informiert.


Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BLV (www.blv.admin.ch).

Für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Umsetzung der Massnahmen danken wir Ihnen bestens.

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