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In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Totalrevision der Ortsplanung der Gemeinde Safiental statt.
Gegenstand:
Totalrevision der Ortsplanung
Auflageakten Ortsplanung:
Auflagefrist:
30 Tage (vom 13. September bis 14. Oktober 2024)
Die Auflageakten für die Mitwirkung sind auf der Webseite www.safiental.ch abrufbar. In Papierform liegen sie während den üblichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindekanzlei in Safien Platz sowie im ehemaligen Gemeindehaus Tenna (Windfang), im Saal im Signina (Versam) und im ehemaligen Gemeindehaus Valendas auf.
Am 17. September 2024 (Mehrzweckhalle Safien Platz) sowie am 20. September 2024 (Turnhalle Versam) findet jeweils um 20.00 Uhr ein Informationsanlass zu der Ortsplanungsrevision statt. Der Gemeindevorstand sowie das Planungsbüro stellen die Ortsplanung kurz vor und stehen für Fragen zur Verfügung.
Mit der Zonenfestlegung der Trockenstandortzonen und den Naturschutzzonen erfolgt auch die genaue Objektabgrenzung der entsprechenden Inventarobjekte des Bundes.
Während der Auflagefrist können beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen eingereicht werden.
Gemeindevorstand Safiental