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26.06.2026

Absolutes Feuerverbot in Surselva (und weiteren Regionen des Kantons Graubünden)

Aufgrund der grossen Gefahr von Wald- und Flurbränden erlässt das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) ein absolutes Feuerverbot für die ganze Region Surselva und weitere Regionen in Graubünden.

 

Die aktuelle Waldbrandgefahrenkarte findet man hier: https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/awn/aktuelles/Waldbrandgefahr/Seiten/aktuelle_waldbrandgefahr.aspx

 

In den vom Verbot betroffenen Gebieten sind sämtliche Feueraktivitäten im Freien untersagt. Davon ausgenommen ist der Siedlungsraum. Dieser umfasst alle rechtskräftigen Bauzonen sowie vollständig von Bauzonen umschlossene Flächen gemäss Vorgabe der Gemeinden.

 

Besonderheiten bei geltendem Feuerverbot:

  • Höhenfeuer sind ausnahmslos verboten. 

  • Holz- und Holzkohlegrill sowie Kochmöglichkeiten mit Benzin u.ä. sind überall verboten. 

  • Hingegen sind Elektro- und Gasgrills auf festem Untergrund und unter permanenter Aufsicht erlaubt, weil kein Funkenflug möglich ist. Diese können bei einem Defekt oder beim Umkippen sofort abgestellt werden und beim Verlassen der Grillstelle bleibt keine Glut zurück.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Abfeuern von Raketen ist grundsätzlich verboten.
  • Hotpots, welche feuerpolizeilich abgenommen sind, können auch bei Feuerverbot mit gebotener Vorsicht betrieben werden.
  • Ausserhalb des Siedlungsraums sind Kochmöglichkeiten mit Holz innerhalb von Gebäuden erlaubt, da diese feuerpolizeilich abgenommen sind, jedoch nicht auf Sitzplätzen und Terrassen.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Safiental hat zusätzlich beschlossen, dass

  • Grillieren innerhalb des Siedlungsraumes erlaubt ist

  • Ein generelles Feuerwerksverbot gilt

Generell können aktuelle Informationen anhand folgender Website des AWN entnommen werden: https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/awn/aktuelles/Waldbrandgefahr/Seiten/aktuell.aspx

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