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Aufgrund der grossen Gefahr von Wald- und Flurbränden erlässt das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) ein absolutes Feuerverbot für die ganze Region Surselva und weitere Regionen in Graubünden.
Die aktuelle Waldbrandgefahrenkarte findet man hier: https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/awn/aktuelles/Waldbrandgefahr/Seiten/aktuelle_waldbrandgefahr.aspx
In den vom Verbot betroffenen Gebieten sind sämtliche Feueraktivitäten im Freien untersagt. Davon ausgenommen ist der Siedlungsraum. Dieser umfasst alle rechtskräftigen Bauzonen sowie vollständig von Bauzonen umschlossene Flächen gemäss Vorgabe der Gemeinden.
Höhenfeuer sind ausnahmslos verboten.
Holz- und Holzkohlegrill sowie Kochmöglichkeiten mit Benzin u.ä. sind überall verboten.
Grillieren innerhalb des Siedlungsraumes erlaubt ist
Ein generelles Feuerwerksverbot gilt
Generell können aktuelle Informationen anhand folgender Website des AWN entnommen werden: https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/awn/aktuelles/Waldbrandgefahr/Seiten/aktuell.aspx